Die down-up! Einzelfallpädagogik gGmbH

ist eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe und bundesweit als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt.
Seit 1995 werden stationäre Hilfen in Form individualpädagogischer 1:1 Betreuungsprojekte in mehreren Bundesländern angeboten.

Am Trägersitz in Wuppertal wird das Hilfeangebot durch Jugendwohngemeinschaften zur Verselbständigung sowie ambulante Angebote an der Schnittstelle Jugendhilfe-Eingliederungshilfe ergänzt.

Die down-up! Einzelfallpädagogik gGmbH verfügt über Leistungsvereinbarungen mit dem Jugendamt Wuppertal für stationäre Hilfen nach den §§ 34, 35, 35a und 41 SGB VIII sowie für ambulante Hilfen nach den §§ 27, 30, 31, 35, 35a und 41 SGB VIII. Zudem schafft sie Hilfen im Rahmen von Vollzeitpflege nach §33 Satz 2 für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche auf der Rechtsgrundlage von Einzelvereinbarungen.

Individualpädagogik in
Lebensgemeinschaften auf Zeit

Indipäd Titel Seite 1Leben und Arbeiten in eins zu eins Betreuungsprojekten.

Warum Individualpädagogik, warum Lebensgemeinschaft?

Was ist charakteristisch für die Sozialpädagogik von down-up! in individualpädagogischern Betreuungsstellen und was sind Voraussetzungen für die Mitarbeit in einer Betreuungsstelle?

Erfahren Sie mehr in unserer Broschüre:

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Individualpädagogik -
das Erklärvideo

Unser Video erklärt wie das Leben und Arbeiten mit und in Betreuungsstellen funktioniert – Individualpädagogik auf den Punkt gebracht. Viel Spaß!

nahtlos -
Eingliederungshilfe, ambulante Jugendhilfe, Betreutes Wohnen

Titel Interkulturelle JuWG IKWnahtlos unterstützt Kinder, Jugendliche, (junge) Erwachsene und Familien
verschiedener Herkunftskulturen.
Wenn belastende Lebensereignisse, eine dauerhafte Erkrankung oder eine Behinderung vorliegen, schaffen wir Möglichkeiten zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie für gelingendes Zusammenleben in der Familie.

Erfahren Sie hier mehr...

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Jugend-Einzelwohnen -
come-in!

Titel Interkulturelle JuWG IKWVerselbständigung in Wuppertal und in angrenzenden Kommunen

  • Hilfe nach §§ 34, 35, 35a SGB VIII, ggf. in Verbindung mit § 41 SGB VIII
  • Personalschlüssel von 1:4 bis 1:2 nach individuellem Bedarf
  • Nachbetreuung auf Basis von Fachleistungsstunden ist möglich
  • der Wohnraum kann in Ausnahmefällen bei Hilfeende durch den jungen
    Menschen übernommen werden (Umschreibung des Mietvertrages)

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